Skip to main navigation Skip to main content Skip to page footer

Zuckersteuer – die beste Lösung gegen Übergewicht?

Artikel vom 10.08.2026

Kann eine Zuckersteuer Adipositas vorbeugen? Erfahrungen aus Mexiko und Großbritannien zeigen ihre Chancen - aber auch die Grenzen der Maßnahme.

Zuckerhaltige Getränke und stark verarbeitete Lebensmittel gehören für viele Menschen selbstverständlich zum Alltag. Gleichzeitig ist Adipositas in Deutschland deutlich häufiger geworden: Nach Daten des Robert Koch-Instituts stieg der Anteil der Erwachsenen mit Adipositas in wiederholten Befragungen zwischen 2003 und 2023 von 12,2 auf 19,7 Prozent.1 Dabei ist Adipositas keine Frage mangelnder Disziplin, sondern eine chronische Erkrankung, an deren Entstehung biologische, psychologische, soziale und umweltbezogene Faktoren beteiligt sind.

Vor diesem Hintergrund wird seit Jahren über eine Abgabe auf zuckerhaltige Getränke diskutiert. Fachgesellschaften wie die Deutsche Diabetes Gesellschaft begrüßen die politischen Pläne als wichtigen Schritt für die Prävention. 2 Doch was ist eine Zuckersteuer genau? Welche Erfahrungen haben andere Länder gemacht? Und kann sie tatsächlich dazu beitragen, Adipositas vorzubeugen?

Was ist eine Zuckersteuer?

Der Begriff „Zuckersteuer“ wird für unterschiedliche Abgabenmodelle verwendet. Meist handelt es sich nicht um eine allgemeine Steuer auf Haushaltszucker, Süßigkeiten oder alle zuckerhaltigen Lebensmittel. Besteuert werden in vielen Ländern vor allem zuckergesüßte Erfrischungsgetränke, beispielsweise Limonaden, Cola-Getränke, Energydrinks und gesüßte Eistees.

Die Abgabe kann unterschiedlich gestaltet sein:

  • Bei einer pauschalen Mengensteuer wird pro Liter Getränk ein fester Betrag erhoben.
  • Bei einer gestaffelten Abgabe steigt die Belastung mit dem Zuckergehalt.
  • Bei einer prozentualen Steuer erhöht sich der Verkaufspreis um einen bestimmten Prozentsatz.

Diese Unterschiede sind entscheidend. Eine pauschale Steuer verteuert in erster Linie das Produkt. Eine nach dem Zuckergehalt gestaffelte Abgabe gibt Herstellern dagegen einen zusätzlichen Anreiz, die Rezeptur zu verändern und weniger Zucker einzusetzen.

Was ist in Deutschland geplant?

Stand jetzt ist die konkrete deutsche Zuckerabgabe noch nicht abschließend gesetzlich beschlossen. Das Bundesgesundheitsministerium nennt inzwischen das Ziel, ab 2027 eine Abgabe auf zuckergesüßte Getränke einzuführen. Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz wurde dieses Vorhaben politisch auf den Weg gebracht. Für die konkrete Ausgestaltung der Abgabe ist jedoch ein gesondertes Gesetzgebungsverfahren erforderlich. Der endgültige Starttermin, die Steuersätze, die Zuckergrenzwerte und mögliche Ausnahmen können sich daher noch verändern.

Als Grundlage wird derzeit ein gestaffeltes Modell diskutiert, das sich an der britischen Abgabe orientiert. Die Finanzkommission Gesundheit hat folgende Staffelung empfohlen:

  • unter 5 Gramm Zucker je 100 Milliliter: abgabenfrei,
  • 5 bis unter 8 Gramm Zucker je 100 Milliliter: 26 Cent pro Liter,
  • ab 8 Gramm Zucker je 100 Milliliter: 32 Cent pro Liter.

Nach diesem Vorschlag wären Getränke, die ausschließlich mit Süßungsmitteln gesüßt sind, sowie hundertprozentige Fruchtsäfte ausgenommen. Die Abgabe soll möglichst nah bei den Herstellern und Importeuren erhoben werden. Dabei handelt es sich bislang jedoch um Empfehlungen und nicht um bereits geltendes Steuerrecht.

Geschätzt werden jährliche Einnahmen von rund 450 Millionen Euro.3 Neuere Quellen sprechen sogar von bis zu 650 Millionen Euro.4 Zusätzlich könnten der gesetzlichen Krankenversicherung mittel- bis langfristig Behandlungskosten in Höhe von etwa 20 bis 170 Millionen Euro pro Jahr erspart bleiben.5 Diese Angaben sind jedoch mit erheblicher Unsicherheit verbunden und stellen keine garantierten Einnahmen oder Einsparungen dar.

Die Weltgesundheitsorganisation empfiehlt grundsätzlich fiskalische Maßnahmen, die den Verkaufspreis zuckerhaltiger Getränke spürbar erhöhen. Eine Preissteigerung von mindestens 20 Prozent kann nach Einschätzung der WHO zu einer entsprechenden Verringerung der Nachfrage beitragen.6 Diese allgemeine Empfehlung ist jedoch nicht mit den bislang für Deutschland diskutierten Steuersätzen gleichzusetzen.

Warum stehen gerade zuckerhaltige Getränke im Fokus?

Zuckergesüßte Getränke sind für die Prävention besonders relevant, weil sie größere Mengen an Zucker und Energie liefern können, ohne im gleichen Umfang zu sättigen wie feste Nahrung. Werden sie regelmäßig konsumiert, können sie die tägliche Energieaufnahme erhöhen. Ein hoher Konsum wird unter anderem mit Gewichtszunahme, Typ-2-Diabetes und Karies in Verbindung gebracht.

Eine Abgabe auf zuckerhaltige Getränke greift damit einen konkreten Risikofaktor auf. Sie erfasst jedoch weder sämtliche Zuckerquellen noch die gesamte Gruppe der ultrahochverarbeiteten Lebensmittel.

Was haben Zuckersteuern bislang international bewirkt?

Die Zuckersteuer wurde bereits in über 100 Ländern in verschiedenen Formen eingeführt. Zu den prominentesten Vertretern zählen Mexiko und Großbritannien. Mexiko setzt auf ein pauschales Modell, Großbritannien auf ein gestaffeltes. Erste Erfolge konnte die Steuer ebenfalls verzeichnen. So ging in Mexiko der Kauf von Softdrinks nach Einführung der Steuer im Jahr 2014 innerhalb eines Jahres um etwa 5,5 % zurück, im zweiten Jahr um etwa 9,7 %, während der Verkauf von ungesüßten Getränken zunahm.7 Andreyeva et al. (2022) stellten darüber hinaus fest, dass eine Zuckersteuer in über 45 Ländern mit einem Rückgang des Konsums um durchschnittlich 15 % verbunden war.8 In der Zusammensetzung der Getränke änderte sich in Mexiko hingegen wenig. Meist wurde die Steuer an die Verbraucher weitergegeben, die unter den erhöhten Preisen litten. In Großbritannien scheint das gestaffelte Modell hingegen neben den absoluten Verkaufszahlen auch strukturelle Auswirkungen auf die Getränkeindustrie zu haben. So reduzierte sich der Anteil der angebotenen Softdrinks mit mehr als fünf Gramm Zucker pro 100 Milliliter von 50 % im Jahr 2015 auf lediglich 15 % im Jahr 2019.9 Zu erwähnen sei jedoch auch, dass es auch Länder gibt, die die Zuckersteuer wieder eingestellt haben. So hat bspw. Dänemark die Steuer auf zuckerhaltige Getränke im Jahr 2012 zunächst stark erhöht und bereits 2014 wieder komplett abgeschafft (es handelte sich jedoch um eine pauschale Steuer).

Kann eine Zuckersteuer Adipositas verhindern?

Die Wirkung auf Verkaufszahlen und Produktrezepturen lässt sich vergleichsweise gut untersuchen. Wesentlich schwieriger ist die Frage, ob eine Zuckersteuer langfristig das Körpergewicht beeinflusst.

Adipositas entwickelt sich meist über Jahre und wird von zahlreichen Faktoren beeinflusst. Dazu zählen unter anderem:

  • genetische und metabolische Voraussetzungen,
  • hormonelle Regulation von Hunger und Sättigung,
  • psychische Belastungen und Stress,
  • Schlaf,
  • Medikamenteneinnahme,
  • soziale und wirtschaftliche Bedingungen,
  • Bewegungsmöglichkeiten,
  • Lebensmittelpreise, Werbung und Verfügbarkeit.

Es ist daher kaum möglich, Veränderungen des Körpergewichts ausschließlich auf eine einzelne politische Maßnahme zurückzuführen.

Eine britische Studie fand nach Einführung der Abgabe bei zehn- bis elfjährigen Mädchen einen relativen Rückgang der Adipositashäufigkeit um etwa acht Prozent. Besonders deutlich war der statistische Zusammenhang in sozial benachteiligten Regionen. Bei Jungen und jüngeren Kindern zeigte sich dagegen kein vergleichbarer Effekt.10 Die Ergebnisse sprechen für einen möglichen gesundheitlichen Nutzen, sind aber kein Beleg dafür, dass die Steuer bei allen Kindern oder Bevölkerungsgruppen gleichermaßen wirkt.

Für Deutschland wurden mögliche Langzeiteffekte modelliert. Einer Modellierungsstudie zufolge könnte eine allgemeine Preissteigerung zuckergesüßter Getränke um 20 Prozent innerhalb von 20 Jahren rund 31.600 Fälle von Adipositas verhindern oder verzögern. Bei einer gestaffelten, auf Reformulierung ausgerichteten Abgabe wurden etwa 72.300 Fälle berechnet.11

Es scheint somit viele gute Gründe für eine Einführung der Zuckersteuer zu geben. Gleichzeitig gibt es jedoch auch Kritiker.

Schränkt die Zuckersteuer die Selbstbestimmung der Verbraucher ein?

Kritiker argumentieren, dass eine Zuckersteuer die freie Konsumentscheidung einschränke oder Menschen zu einem bestimmten Ernährungsverhalten erziehen solle.

Eine Abgabe verbietet jedoch keine Produkte. Verbraucherinnen und Verbraucher können die Getränke weiterhin kaufen. Gleichzeitig finden Ernährungsentscheidungen nicht in einem neutralen Umfeld statt. Sie werden unter anderem durch Preise, Werbung, Portionsgrößen, Produktplatzierung, Verfügbarkeit, Stress und soziale Gewohnheiten beeinflusst. Gleichzeitig ist ein hoher Konsum zuckerreicher Produkte nicht automatisch Ausdruck von Willensschwäche. Es ist gut belegt, dass stark zucker- und energiedichte Lebensmittel über das Belohnungssystem im Gehirn das Essverhalten beeinflussen und bei vielen Menschen wiederkehrende Heißhunger- bzw. Craving-Gefühle auslösen können. Das menschliche Essverhalten wird durch ein komplexes Zusammenspiel aus biologischen, psychologischen und sozialen Faktoren reguliert. Eine verhältnispräventive Maßnahme wie die Zuckersteuer setzt deshalb nicht ausschließlich bei der Selbstkontrolle einzelner Menschen an, sondern verändert einen Teil der Ernährungsumgebung.

Werden vor allem die Verbraucher belastet?

 Verhältnisprävention ist gut und wichtig, kann aber schnell auch zu Lasten des Konsumenten geschehen. So können Hersteller eine Abgabe grundsätzlich auf unterschiedliche Weise auffangen: z.B. durch höhere Verkaufspreise, geringere Gewinnmargen, kleinere Verpackungen oder durch eine Veränderung der Rezeptur.

Internationale Studien zeigen, dass ein erheblicher Teil der Abgaben an die Verbraucher weitergegeben wird. Entscheidend ist jedoch die Ausgestaltung. Bei einer pauschalen Steuer bleibt Herstellern häufig nur die Preisanpassung. Bei einer gestaffelten Steuer können sie die Abgabe dagegen durch eine Senkung des Zuckergehalts vermeiden.

Die britischen Erfahrungen sprechen daher dafür, dass ein gestaffeltes Modell stärkere Reformulierungsanreize setzt als eine einheitliche Abgabe pro Liter. Eine finanzielle Mehrbelastung lässt sich dennoch nicht bei allen Produkten ausschließen. 12 Besonders wichtig ist deshalb, die Preisentwicklung und mögliche soziale Auswirkungen nach der Einführung unabhängig zu untersuchen.

Wird Zucker lediglich durch Süßstoffe ersetzt?

Ein berechtigter Einwand lautet, dass Hersteller Zucker nicht nur reduzieren, sondern teilweise durch Süßstoffe ersetzen könnten. Tatsächlich gibt es Hinweise darauf, dass der Anteil süßstoffhaltiger Getränke in Großbritannien nach Einführung der Abgabe zu nahm: Eine Analyse des Getränkesortiments der größten britischen Supermarktkette Tesco durch SIPCAN (2024) ergab, dass 93,5 % der untersuchten Erfrischungsgetränke weniger als 5 g Zucker pro 100 ml und damit unter der steuerrelevanten Grenze lagen. Von diesen zuckerreduzierten Getränken waren jedoch 92,3 % mit Süßstoffen gesüßt; insgesamt enthielten 87,8 % aller untersuchten Getränke Süßstoffe.13 Dies deutet darauf hin, dass die Getränkeindustrie die Zuckersteuer durch Reformulierungen unter Einsatz von Süßstoffen umging, um einer Besteuerung zu entgehen und gleichzeitig den Geschmack der Konsumentinnen und Konsumenten möglichst unverändert beizubehalten. Auch Mexiko erkennt das Problem und bezieht seit Januar 2026 gezielt kalorienfreie Getränke mit künstlichen Süßstoffen in die pauschale Abgabe ein. Die WHO betont, dass Süßstoffe zwar kurzfristig die Gewichtsabnahme unterstützen können, für die langfristige Gewichtskontrolle ein dauerhafter Nutzen jedoch nicht belegt ist. Bei langfristiger Verwendung bestehe unter anderem sogar das Risiko einer Gewichtszunahme.14 Ob mit einer Substitution von Zucker durch Süßstoffe im Kampf gegen die steigenden Adipositaszahlen mehr gewonnen ist, bleibt also fraglich.

Und was ist mit der Fruktose?

Auch eine weitere Ausnahme der geplanten Abgabe verdient einen genaueren Blick: Nach der aktuellen Reformempfehlung sollen 100-%-Fruchtsäfte von der Abgabe ausgenommen werden, obwohl sie teilweise ähnlich hohe Zuckergehalte wie klassische Softdrinks aufweisen können. Der darin enthaltene Zucker zählt ernährungswissenschaftlich zu den freien Zuckern. Begründet wird die Ausnahme damit, dass Fruchtsäfte neben Zucker auch Vitamine, Mineralstoffe und weitere Pflanzeninhaltsstoffe liefern und damit einen ernährungsphysiologischen Mehrwert gegenüber klassischen Softdrinks besitzen.15

Fruktose findet sich jedoch nicht nur natürlicherweise in Obst und Fruchtsäften. Sie wird auch industriell eingesetzt, beispielsweise als Bestandteil von Glukose-Fruktose-Sirup oder High-Fructose Corn Syrup (HFCS). Dabei sollte Fruktose nicht als grundsätzlich „gesündere“ Alternative zu Haushaltszucker betrachtet werden:

Insbesondere eine hohe Zufuhr zugesetzter beziehungsweise freier Zucker mit einem hohen Fruktoseanteil kann metabolisch problematisch sein. Fruktose wird zu einem großen Teil in der Leber verstoffwechselt. Bei hoher Zufuhr kann sie dort unter anderem die De-novo-Lipogenese, also die Neubildung von Fettsäuren, fördern und zu erhöhten Triglyzeridwerten beitragen. Auch die Deutsche Gesellschaft für Nephrologie weist auf mögliche gesundheitliche Folgen eines dauerhaft hohen Fruktosekonsums hin. Sie nennt unter anderem eine erhöhte Harnsäurebildung sowie Zusammenhänge mit Insulinresistenz, Fettleber und weiteren Mechanismen, die langfristig auch die Nieren belasten können.16

Auch hinsichtlich der Regulation von Hunger und Sättigung unterscheidet sich Fruktose von Glukose. In experimentellen Studien führte Fruktose im Vergleich zu Glukose zu geringeren Insulin- und Leptinantworten und zu einer schwächeren Unterdrückung des hungerfördernden Hormons Ghrelin. Diese hormonellen Unterschiede könnten erklären, warum größere Mengen flüssig aufgenommener Fruktose ein geringeres Sättigungssignal erzeugen können.17

Für die geplante Zuckerabgabe stellt sich deshalb eine wichtige Frage: Welche Zuckerarten werden bei der Berechnung des Zuckergehalts berücksichtigt? Es wäre wenig sinnvoll, wenn Hersteller Saccharose lediglich durch Fruktose oder einen fruktosehaltigen Sirup ersetzen könnten, ohne den Gesamtzuckergehalt tatsächlich zu reduzieren.

Im britischen Modell ist dies ausdrücklich geregelt: Dort zählen unter anderem Saccharose, Glukose und Fruktose als Zucker. Ein zuckergesüßtes Getränk wird daher nicht dadurch von der Abgabe befreit, dass konventioneller Kristallzucker durch zugesetzte Fruktose ersetzt wird. Ausgenommen sind dagegen unter bestimmten Voraussetzungen Getränke, deren Zucker ausschließlich aus Frucht- oder Gemüsesaft stammt.18

Wie genau diese Abgrenzung im zukünftigen deutschen Gesetz aussehen wird, ist derzeit noch nicht abschließend festgelegt. Die Bundesregierung hat angekündigt, sich bei der Ausgestaltung an der Reformempfehlung 66 und am britischen Modell zu orientieren.19

Eine sinnvolle Reformulierung sollte deshalb nicht darin bestehen, eine Zuckerart lediglich durch eine andere zu ersetzen. Ziel sollte vielmehr sein, den Gesamtgehalt freier beziehungsweise zugesetzter Zucker in zuckergesüßten Getränken tatsächlich zu reduzieren.

Eine Getränkesteuer greift zu kurz

Eine Abgabe auf Erfrischungsgetränke betrifft nur einen begrenzten Teil des Lebensmittelangebots. Zuckerreiche Süßwaren, Frühstücksprodukte, Milchprodukte oder andere ultrahochverarbeitete Lebensmittel werden von einem solchen Modell nicht automatisch erfasst.

Auch die übrige Zusammensetzung eines Lebensmittels bleibt unberücksichtigt. Ein Produkt wird nicht allein deshalb gesund, weil sein Zuckergehalt sinkt. Energiegehalt, Fett- und Salzgehalt, Ballaststoffe, Portionsgrößen und Verarbeitungsgrad können ebenfalls eine Rolle spielen.

Eine Zuckersteuer sollte deshalb Teil einer umfassenderen Präventionsstrategie sein. Denkbar sind unter anderem:

  • verständliche und gut sichtbare Nährwertkennzeichnungen,
  • Qualitätsstandards für die Verpflegung in Schulen und Kindertagesstätten,
  • ein leichter Zugang zu kostenlosem Trinkwasser,
  • Einschränkungen der an Kinder gerichteten Werbung,
  • eine gesundheitsförderliche Produktplatzierung im Einzelhandel,
  • finanzielle Anreize für gesunde Grundnahrungsmittel,
  • Ernährungsbildung und alltagsnahe Bewegungsangebote,
  • ein besserer Zugang zu qualifizierter Adipositasbehandlung.

Großbritannien verbindet die Getränkeabgabe inzwischen mit weiteren regulatorischen Maßnahmen. Dazu gehören Einschränkungen der Werbung für weniger gesunde Lebensmittel vor 21 Uhr und bei bezahlter Online-Werbung sowie Vorgaben zur Platzierung und Bewerbung bestimmter Produkte im Einzelhandel. Auch diese Maßnahmen müssen hinsichtlich ihrer Wirkung und möglicher unerwünschter Folgen natürlich wissenschaftlich begleitet werden.

Fazit: Sinnvoller Baustein, aber kein Allheilmittel

Eine Zuckersteuer ist nicht die alleinige Lösung für steigende Adipositasprävalenzen. Dafür sind die Ursachen der Erkrankung zu vielfältig. Gut ausgestaltet kann eine Abgabe auf zuckergesüßte Getränke jedoch einen sinnvollen Beitrag zur Prävention leisten.

Besonders überzeugend erscheint ein gestaffeltes Modell, bei dem sich die Höhe der Abgabe am Zuckergehalt orientiert. Die Erfahrungen aus Großbritannien zeigen, dass ein solches Modell Hersteller zu deutlichen Rezepturänderungen bewegen kann. Dabei sollte jedoch nicht das Ziel sein, mit veränderter Rezeptur den gleichen süße Grad zu bekommen. Eine pauschale Abgabe wirkt dagegen stärker über Preissteigerungen und birgt eher die Gefahr, Verbraucherinnen und Verbraucher finanziell zu belasten, ohne die Zusammensetzung der Produkte wesentlich zu verändern.

Entscheidend ist außerdem, was mit den Einnahmen geschieht. Aus präventionsmedizinischer Sicht sollten sie nicht ausschließlich als zusätzliche staatliche Einnahme betrachtet werden. Sinnvoll wäre eine transparente Verwendung für gesundheitsförderliche Lebensbedingungen: etwa für ausgewogene Schulverpflegung, geringere Lebensmittelpreise auf gesunde Nahrung, Ernährungsbildung, Bewegungsförderung und einen besseren Zugang zu Prävention und Behandlung.

Prävention beginnt nicht erst an der Getränkekasse. Ernährungsgewohnheiten entwickeln sich früh und werden maßgeblich durch das soziale und wirtschaftliche Umfeld geprägt. Eine Zuckersteuer kann eine erste wichtige Veränderung dieses Umfelds darstellen. Sie ersetzt jedoch weder eine umfassende Gesundheitspolitik noch die individuelle, interdisziplinäre Behandlung von Menschen mit Adipositas.


Quellen